Anordnung von Tempo 30

Das Urteil des VGH Mannheim vom August 2018 hat die Möglichkeiten der Kommunen zu Anordnung von Tempo 30 auf Verkehrsstraßen deutlich gestärkt. Immer mehr Kommunen prüfen deshalb derzeit, ob sie die fachliche Einzelfallprüfung selbst durchführen oder weiterhin den Straßenverkehrsbehörden überlassen. Wir unterstützen derzeit verschiedene Kommunen bei der Durchführung der Einzelfassprüfung, teilweise unter Einbeziehung von rechtsanwaltlichem Beistand (z. B. Hennigsdorf, Korschenbroich, Bad Mergentheim).

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